Sie
sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von
der Mitgliederversammlung zu beschließen ist;
Mitglieder
sind bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres beitragsfrei.
Der
Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen, im Beitrittsjahr
wird er monatlich anteilig erhoben.
Bei
Beendigung der Mitgliedschaft ist der Beitrag für das laufende
Kalenderjahr in jedem Falle zu entrichten.
Der
Vorstand kann in einer Beitragsordnung, die von der
Mitgliederversammlung zu genehmigen ist, Näheres regeln und in
Einzelfällen Ausnahmen zulassen.